EXPRESS® SPEEDY-Rechnungsaufkleber
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Originalgröße: ca. 62 x 33 mm
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Gemäß den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen sind die Kosten eigener Mühewaltung im Bereich der Forderungsbeitreibung nicht erstattungsfähig! Somit können Sie als Gläubiger den Zeitaufwand und die Personalkosten, die bei der Debitorenbearbeitung anfallen, abgesehen von den geringen Mahnkosten, dem Schuldner nicht in Rechnung stellen.
Außerdem rechnet Ihr Schuldner noch damit, dass Sie keine Verzugszinsen geltend machen oder deren Nichtzahlung zumindest nicht weiter verfolgen.
Sie sind als Gläubiger also gezwungen, die Mehrkosten für die Forderungsverwaltung säumiger Kunden über Ihre kaufmännische Kalkulation auf die pünktlich zahlenden Geschäftspartner zu verlagern.
Das können Sie jetzt sofort ändern! Nutzen Sie einfach das EXPRESS® Erfolgsinkasso
Denn hier hat der Schuldner die Kosten bei der Rechtsverfolgung in vollem Umfang zu erstatten. Ihre "guten Kunden" bleiben regelmäßig unbelastet.
Sie ersparen sich dadurch nicht nur unzählige Stunden lästiger Mahnarbeit sondern auch die nervigen Bittgespräche um Zahlung Ihrer Rechnungen mit den Schuldnern gehören dann, genau so wie die ständigen Kreditgespräche mit Ihrer Hausbank, der Vergangenheit an!
Sagen Sie Ihren Kunden schon auf der Rechnung, dass Sie ein kaufmännisch straff geführtes Unternehmen mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis sind und dass dies auch so bleiben soll!
Versehen Sie ab sofort Ihre Ausgangsrechnungen mit dem EXPRESS® SPEEDY-Rechnungsaufkleber.
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