Ihr Erfolgsinkasso

EXPRESS® ERFOLGSINKASSO FÜR HANDEL, GEWERBE UND PRIVAT

Unter dem EXPRESS-INKASSO Schirm haben Sie immer VOLLE KASSE

In diesen Fällen helfen wir - schnell und erfolgreich! Ohne Mitgliedschaft!

  • fällige, widerspruchsfreie Forderungen
  • Darlehen wird nicht bedient
  • Geld bezahlt aber Ware nicht erhalten
  • Geld bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
  • Geld bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
  • Gutschein wird nicht ausbezahlt
  • Kapitalanlage gekündigt, Geld bleibt aus
  • Miete wird nicht bezahlt
  • Trotz Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt

NEU

EXPRESS-Outsourcing-Anwalts-Inkasso System für Ärzte und Zahnärzte

Die ärztliche Schweigepflicht ist streng reguliert. Wenn Patientendaten an Inkassobüros weitergegeben werden, muss der Patient vorher sein Einvertändnis erklärt haben.

Wenn Patienten auch nach Mahnung ihre Rechnungen nicht bezahlen, werden von manchen  Arztpraxen oft Inkassoinstitute mit der Beitreibung des Geldes beauftragt. Es soll schon Ärztinnen und Ärzte gegeben haben, die Inkassofirmen nicht nur Namen oder Adressen, sondern gleich ganze Kranken­akten zur Verfügung gestellt haben. Aber Achtung: Ärzte und auch Zahnärzte unterliegen nach § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) der Schweigepflicht. Geben sie Patientendaten an ein Inkassobüro weiter mach sie sich möglicherweise strafbar.

Um keine Ärztin oder Arzt durch die Beauftragung mit einem Inkasso-Forderungsauftrag eventuell in eine strafbewehrte Situation zu bringen, bietet Express Inkasso GMBH seinen einer Schweigepflicht unterliegenden Kunden, eine Forderunsgsbearbeitung direkt über seine Rechtsanwälte an. Damit sind Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte auf der sicheren Seite, da die Rechtsanwälte laut § 203 StGB Ärzten gleichgestellt sind.

Das Verfahren ist denkbar einfach:

Kopie der unbezahlten Rechnung und Kopie der letzten Mahnung unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer direkt an den Express Vertragsanwalt schicken. Danach brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Jetzt treibt das Anwaltsbüro das Geld für Sie ein

Wer Schaden bei einer Kapitalanlage erleidet, hat berechtigte Ansprüche,

die auch auf  Teil-Erfolgsbasis geltend gemacht werden können.

Es passiert jeden Tag. Wir waren wieder einmal zu gutmütig und zu leichtgläubig und wurden somit getäuscht und betrogen. Ehrliche Menschen rechnen eigentlich nicht damit, dass sie getäuscht oder gar betrogen werden könnten. Kommt die Täuschung an das Tageslicht, hat der Betrogene in vielen Fällen Skrupel sein Recht einzufordern. In solch einer Situation macht es Sinn, den Anspruch zum Einzug einfach abzutreten und sich jemand anders darum kümmern zu lassen.

Egal ob Geld verliehen wird, was nicht zurückbezahlt wird. Ob jemand einen Anspruch aus seiner Urlaubsreise gegen den Veranstalter hat, ob eine Bestellung bereits bezahlt wurde, aber die Ware nicht geliefert wird. Oder die Versicherung will den Schaden nicht bezahlen. Aber auch dann wenn jemand eine Gewinnmitteilung erhalten hat und der versprochene Gewinn nicht geliefert wird. Oder wenn sich die Kapitalanlage als Renditekiller entpuppt, oder die Tradingplattform das Kontoguthaben nicht auszahlt.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt, so kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend gemacht werden.

Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach zum Einzug abtreten. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko.

Um dem Anspruchsinhaber Zeit und Kosten zu sparen, bietet Express-Inkasso an, im Wege seines bewährten Beitreibungsmodells erst einmal außergerichtlich gegen säumige bzw. unwillige Zahler vorzugehen. Danach schließt sich sofort die gerichtliche Geltendmachung der Forderung an, um so wenig wie möglich Zeit zu verlieren. Gerade wenn Schuldner versuchen, auf Zeit zu spielen, tritt Express solchem Ansinnen energisch entgegen.

Im Erfolgsfall ist eine je nach Fall vorher individuell vereinbarte Erfolgsprovision zu entrichten. Sollte überhaupt ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, wird Express-Inkasso ein Angebot über die weitere gerichtliche Verfolgung und die Kosten unterbreiten.

Abschließend sei noch angemerkt, dass der von Express-Inkasso oben geschilderte und eingeschlagene Erfolgsweg auch für Geldforderungen aus anderen Vertragsarten, Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Forderungen auf eine bestimmte Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere möglich ist.

Übrigens: „Auf die neue Generation von Finanzbetrug über Internet-Trading-Plattformen sind die Anleger nicht vorbereitet,“ warnt Roosen-

  • Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer  dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen. 

Dem ESK wird immer wieder berichtet, dass Online-Trading-Plattform das Kontoguthaben nicht auszahlen wollen.

  • Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden.

Dem Schuldner wird die Geldforderung vor Ort präsentiert, womit er in seiner oft maßlosen Selbstüberschätzung überhaupt nicht gerechnet hat.

Verweigert er weiterhin die Zahlung, werden unmittelbar strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Durch fundierte Strafanzeigen gelangen häufig viele Beweismittel in die Hände der Ermittlungsbehörden. So wird der Zugriff auf Vermögenswerte, Bankkonten und Komplizen möglich. Die durch Strafanzeigen angestoßenen Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden wirken sich auf die Betrüger verheerend aus.  Gerade auch wegen verstärkter Aktivitäten der Behörden gegen die Geldwäsche geraten die Betrüger immer mehr ins Hintertreffen.

Geschädigte berichten dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren.

Durch die ständige Berichterstattung auf den ESK Internetseiten www.express-inkasso.de   www.ad-infinitum.online , https://expressinkasso.wordpress.com  und https://whistleblowertreff.wordpress.com   melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe.

Vorsicht: Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen: Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.

Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn ausbezahlt bekommen.

Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.

Können die Opfer ihr Kontoguthaben ausbezahlt bekommen?

Ja. Wer ein Guthaben auf seinem Tradingkonto nachweisen kann ist zu 100% berechtigt, das auch ausbezahlt zu bekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Kontoguthabens kann die Forderung geltend gemacht werden. Dazu benötigt der ESK neben dem Guthabenssnachweis nur die Namen der jeweiligen Ansprechpartner den Firmennamen, und die Adresse.

Betroffene Anleger können sich zur Erlangung ihrer Kontoguthaben der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug „Kontoguthaben“ anschließen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, denen die Auszahlung Ihrer Kontoguthaben von Online-Plattformen verweigert wird, können von dem  Erfahrungsschatz des ESK  profitieren. Nach erfolgter positiver Einzelfallprüfung übernimmt der ESK die Beitreibung des jeweiligen Kontoguthabens gegen eine Erfolgsprovision von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Vom betroffenen Anleger selbst, ist nur eine kleine Kostenbeteiligungspauschale für den Inkassoservice zu bezahlen. Die Höhe der Kostenbeteiligungspauschale richtet sich nach der Höhe der einzufordernden Summe und dem Firmensitz des fraglichen Unternehmens.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Auszahlungsbemühungen nicht zu zusätzlichen hohen finanziellen Einbußen führen. Das Inkassoverfahren schützt den Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  „Kontogutgaben“  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

EXPRESS INKASSO® GmbH

Groß-Zimmerner-Str. 36 a

64807 Dieburg

ESK-Schutzbund@email.de

https://www.express-inkasso.de

https://www.ad-infinitum.online  

https://expressinkasso.wordpress.com

https://whistleblowertreff.wordpress.com

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.

mailen Sie an esk-schutzbund@email.de

EXPRESS ERFOLGS-INKASSO

Einfach und preiswert

SO EINFACH UND PREISWERT

Was kostet das?
Sie können die vielen Vorteile die Ihnen EXPRESS-INKASSO® bietet sofort ohne Wartezeit nutzen!

Wo ist der Haken?
Bei erfolgreicher Beitreibung erhält der Auftraggeber die beigetriebene Summe- abzüglich einer vorher vereinbarten Erfolsprovision- mit Ausnahme der beim Schuldner geltend gemachten Verzugszinsen und die Inkassogebühren. Diese verbleiben bei EXPRESS als deren Vergütung (Das ist kein Haken, sondern der Lohn für erfolgreiche Arbeit).

Wie kann ich teilnehmen?

 Hier die AGB lesen.
 Hier können Sie sich online anmelden.

Was passiert nach meiner Anmeldung?
Sie erhalten umgehend per Post Ihre Einreichernummer und die Bestätigung Ihrer Anmeldung. Danach können Sie sofort Fälle bei EXPRESS INKASSO® einreichen.

Wie reiche ich ein?
Kopie der unbezahlten Rechnung, Kopie der ersten und der letzten Mahnung per Fax, Mail oder Post an EXPRESS-INKASSO® schicken.