AGBs

EXPRESS ERFOLGSINKASSO

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EXPRESS Inkasso GmbH übernimmt Aufträge voraussichtlich unbestrittener Forderungen zum außergerichtlichen Einzug. Mit dem Auftraggeber wird auf Erfolgsbasis abgerechnet.

Bei erfolgreicher Beitreibung erhält der Auftraggeber die beigetriebene Summe, abzüglich einer vorher vereinbarten Erfolgsprovision, und mit Ausnahme der beim Schuldner geltend gemachten Verzugszinsen und die Inkassogebühren. Diese verbleiben bei EXPRESS als deren Vergütung.

Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Der Auftraggeber bevollmächtigt EXPRESS zu allen Maßnahmen, die diese zur Erfüllung übernommener Aufträge für erforderlich hält, wie etwa den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen, Vergleichen und ähnlichem. Dies gilt auch für die Stellung von Strafanzeigen bei den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften. EXPRESS ist weiter berechtigt, den Schuldner telefonisch zur Zahlung aufzufordern (Telefoninkasso).

Der Auftraggeber verpflichtet sich, nicht mehr selbst mit dem Schuldner zu verhandeln, bzw. gegen ihn vorzugehen oder vorgehen zu lassen. Direkte Zahlungen sind EXPRESS sofort anzuzeigen und entrichtete Verzugszinsen und Inkassogebühren an EXPRESS weiterzuleiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber EXPRESS zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben bezüglich der beizutreibenden Forderung. Insbesondere von EXPRESS gesetzte Fristen sind einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, EXPRESS durch vollständige Herausgabe aller die Forderung betreffenden Informationen und Schriftstücke, oder die Beibringung von Gutachten und Auskünften, tatkräftig zu unterstützen.

Der Auftraggeber haftet sonst für alle die bei EXPRESS und eventuell von ihr eingeschalteten Anwälte entstandenen Gebühren, Kosten und Auslagen, sofern diese aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens nicht vom Schuldner zu erhalten sind.

EXPRESS behält sich die Ablehnung von Inkassoaufträgen ausdrücklich vor.

Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald sie vom Auftraggeber unterzeichnet ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder noch werden, so wird hiervon der Vertragsrest nicht betroffen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, Heidelberg.

Hinweis auf die Online-Streitschlichtung

https://webgate.ec.europa.eu/odr